Cybersicherheit von Aufzügen
In unserer zunehmend vernetzten und digitalisierten Welt ist die Gewährleistung der Cybersicherheit von Aufzugsanlagen von größter Bedeutung. Dies birgt eine Vielzahl potenzieller Risiken durch unbefugten Zugriff. Zu diesen Risiken gehören die mögliche Gefahr von Personen, die in Aufzügen eingeschlossen werden, die Beeinträchtigung von Notrufsystemen, die Manipulation von Steuerungseinheiten und im schlimmsten Fall der Ausfall kompletter Aufzugsanlagen. Angesichts dieser Bedrohungen ist es unabdingbar, verstärkte Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutz dieser hochtechnologischen Infrastruktur zu ergreifen, um eine reibungslose und sichere Nutzung von Aufzügen zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland gelten für Aufzugsanlagen strenge Vorschriften. Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technische Regel zur Betriebssicherheit – TRBS 1115-1 zur „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ sind relevante Gesetze, die die Sicherheit von Aufzugsanlagen regeln und auch Aspekte der Cybersicherheit abdecken.
Die Cybersicherheit von Aufzugsanlagen darf nicht unterschätzt werden. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, regelmäßige Prüfungen und angemessene Sicherheitsmaßnahmen können Sie die Sicherheit Ihrer Aufzugsanlagen gewährleisten und potenzielle Risiken minimieren. Schützen Sie Ihre Anlage und die Menschen, die sie nutzen.
Ermittlung von Gefährdungen hinsichtlich der Cybersicherheit im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) für Ihren Aufzug
Als Aufzugbetreiber müssen Sie sicherstellen, dass ihre Anlagen regelmäßig gewartet und überprüft werden. Es ist wichtig, auf Software- und Hardwareaktualisierungen zu achten und mögliche Schwachstellen zu identifizieren.
Im Rahmen der Durchführung der GBU gemäß EN 81-80:2019 ermitteln wir für Ihre Aufzuganlage auch Gefährdungen hinsichtlich der Cybersicherheit für Ihren Aufzug.
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