
ZÜS Management – TÜV Prüfung für Ihren Aufzug
Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) liegt die Verantwortung für die fortlaufende Funktionsfähigkeit und Sicherheit Ihrer Aufzugsanlagen als Betreiber in Ihren Händen. Dies schließt die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen „wiederkehrenden Prüfungen“ gemäß Abschnitt 3 § 16 der BetrSichV durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), wie beispielsweise dem TÜV Süd, mit ein. Die Organisation dieser Prüfungen kann oft einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern.
Riedl unterstützt Sie bei der Entlastung von administrativen Belastungen und übernimmt für sie das Management der wiederkehrenden Prüfungen vollständig.