Gefährdungsbeurteilung (GBU) für Ihren Aufzug

  • Aufzüge müssen eine zuverlässige und sichere Funktionalität aufweisen, ohne dabei Gefahren für Dritte zu verursachen.
    Aus diesem Grund ist es erforderlich, für jede Aufzugsanlage eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
  • Diese Gefährdungsbeurteilungen für Aufzüge ermitteln etwaige Abweichungen von den aktuellen technischen Standards und identifizieren mögliche Gefahrenquellen.

Benötigen alle Aufzüge eine Gefährdungsbeurteilung?

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung gelten bestimmte Regelungen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen. Da ein Aufzug als überwachungsbedürftige Anlage eingestuft wird, müssen potenzielle Gefährdungen identifiziert und angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen werden, bevor er in Betrieb genommen wird. Es ist jedoch zu beachten, dass für Aufzugsanlagen gemäß der BetrSichV diese Anforderungen nur gelten, wenn sie von einem Arbeitgeber gemäß § 2 Absatz 3 Satz 1 verwendet werden. Dabei handelt es sich um Personen, die gemäß dem Arbeitsschutzgesetz als Arbeitgeber bestimmt sind.

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung für einen Aufzug durchführen?

Folgende Personen müssen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung eine Gefährdungsbeurteilung für ihre Aufzüge durchführen:

  • Arbeitgeber und ähnliche Verantwortliche, die gemäß dem Arbeitsschutzgesetz als solche bestimmt sind, sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für ihre Aufzüge zu erstellen.
  • Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt fest, dass Aufzüge als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft werden. Daher müssen potenzielle Gefahren identifiziert und angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen werden, bevor solche Anlagen in Betrieb genommen werden.
  • Es ist zu beachten, dass die BetrSichV diese Anforderungen speziell für Aufzüge nur dann festlegt, wenn sie von einem Arbeitgeber oder einer gleichgestellten Person gemäß § 2 Absatz 3 Satz 1 verwendet werden.
  • Sind Sie kein „echter“ Arbeitgeber, haften Sie dennoch für Ihren Aufzug und stehen in der Verantwortung die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Daher ist auch hier die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zu empfehlen, um potentielle Risiken und Gefährdungen zu erkennen und abzustellen.

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Vor der erstmaligen Verwendung (Inbetriebnahme) einer Aufzugsanlage muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Falls sich die relevanten Normen, die Verwendung oder das Umfeld ändern oder wenn technische Änderungen an der Aufzugsanlage vorgenommen wurden (z. B. im Zuge einer Modernisierung), ist eine erneute Bewertung erforderlich.

Welche Konsequenzen sind zu erwarten, wenn keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird?

Im schlimmsten Fall eines Unfalls haften Sie sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich (bei Fahrlässigkeit) in vollem Umfang.

In 4 Schritten zur Gefährdungsbeurteilung (GBU) für Ihren Aufzug

1. Vor-Ort-Termin:

  • Besichtigung und Begutachtung Ihrer Aufzugsanlage, alle Anlagenteile unter Berücksichtigung
    – der Nutzer (Menschen mit Behinderung, besonders schutzbedürftige Personen) sowie
    – des Umfeldes (Beleuchtung vor dem Aufzug, Eingang zum Maschinenraum, Transport / Handling von Gefahrstoffen)
  • Erfassung der Nutzungs- und Umfeldbedingungen
  • Prüfung vorhandener Dokumentationen, ggfs. vorhergehender Gefährdungsbeurteilungen
  • Berücksichtigung von Unfällen aus der Vergangenheit

2. Virtuelle Dokumentation und Datenerhebung:

  • Erfassung und Aufzeichnung aller technischen Daten des Zustands aller Baugruppen und Komponenten.

3. Durchführung der GBU gemäß EN 81-80:2019:

  • Ermittlung der Gefährdungen
  • Risikoeinstufung, Risikoanpassung

4. Erstellung Zustandsbericht / Wirtschaftsplan:

Bei Bedarf führen wir für Sie eine detaillierte Analyse des technischen Zustands Ihres Aufzugs durch und erstellen einen Wirtschats- bzw. Maßnahmenplan
mit einem Budgetvorschlag, um Ihren Aufzug auf den Stand der Technik zu bringen.

  • Zusammenfassung von Schutzmaßnahmen
  • Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik und der gesetzlichen Anforderungen

Sie haben noch Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
oder wollen Sie gleich in Auftrag geben?

Wie geht es nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung weiter?

Wir sind Ihr Partner für eine mögliche notwendige Modernisierung Ihres Aufzuges. Informieren Sie sich hierzu gern
auf den folgenden Seiten oder rufen Sie uns direkt an -> Tel. 089/90001-0

 

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