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TÜV Prüfung für Ihren Aufzug.

ZÜS Management
TÜV Prüfung für Ihren Aufzug

Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) tragen Sie als Betreiber von Aufzügen die Verantwortung für die kontinuierliche Funktionsfähigkeit und Sicherheit Ihrer Aufzugsanlagen. Dies umfasst auch die Einleitung der gesetzlich vorgeschriebenen „wiederkehrenden Prüfungen“ gemäß Abschnitt 3 § 16 der BetrSichV durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), wie beispielsweise mit dem TÜV Süd. Die Organisation dieser Prüfungen erfordert oft einen erheblichen Verwaltungsaufwand.

Unser Service

Um Sie von administrativen Belastungen wie der doppelten Rechnungsprüfung zu entlasten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Verpflichtungen als Betreiber zu erfüllen.

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung beim Management der wiederkehrenden Prüfungen und übernehmen diese Aufgabe vollständig für Sie. 

Unser Leistungsumfang

  • Die Abstellung eines Fachmonteurs für die wiederkehrenden Haupt- und Zwischenprüfungen.
  • Die Gebühren für den Sachverständigen des TÜV und das elektronische Prüfsystem oder Prüfgewichte.
  • Die Terminkoordination mit dem TÜV für die wiederkehrenden Prüfungen.
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