Richtlinien & Betreiberpflichten
Aufzugbetreiber finden auf dieser Seite alles rund um die neuen Richtlinien und Pflichten, die mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung zum 01.06.2015 einhergegangen sind.
Betriebssicherheitsverordnung
Mit Inkrafttreten der neuen Betriebssicherheitsverordnung wird der Betreiber einer Aufzugsanlage – der Eigentümer oder eine bevollmächtigte Hausverwaltung – im Sinne des Arbeitsschutzgesetztes dem Arbeitgeber gleichgestellt. Er muss gewährleisten, dass die sichere Verwendung der Aufzugsanlage nach dem Stand der Technik möglich ist. Kann dies nicht bewerkstelligt werden, muss der Betreiber Schutzmaßnahmen treffen, um dieses Ziel zu erreichen. So sind beispielsweise in der BetrSichV folgende Regelungen festgeschrieben: verpflichtende Instandhaltung, Nachrüstung eines Notrufsystems, Prüfpflichten durch eine ZÜS und die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sowie eines Notfallplans.
Referenzen
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