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Gefährdungsbeurteilung (GBU) für Aufzüge

Um die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Aufzügen zu gewährleisten, muss für jede Aufzugsanlage eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) durchgeführt werden. Bei der Durchführung einer GBU werden Abweichungen einer Aufzugsanlage zum Stand der Technik und potenzielle Gefährdungen festgestellt.

Bei einer Gefährdungsbeurteilung von Riedl werden alle aktuellen Entwicklungen und Regelwerksänderungen mit einbezogen.

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